Mit der Knabberluzi (Luzerne Briketts) ist es möglich den Schweinen Raufutter anzubieten.
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Gesetzliche Bestimmungen zu den Anforderungen an Beschäftigungsmaterialien in der Schweinehaltung finden sich auf nationaler Ebene bspw. im Tierschutzgesetz und auf europäischer Ebene in Richtlinien und Empfehlungen zur Tierhaltung.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt in § 26 I 1 vor, dass jeder Halter von Schweinen sicherzustellen hat, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem Beschäftigungsmaterial haben muss, welches vom Schwein untersucht und bewegt werden kann, veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten des Tieres dient.
Die EG-Richtlinie 120/2008 sieht vor, dass vor medizinischen Eingriffen und Einzelhaltung von aggressiven Tieren, die Unterbringungsbedingungen optimiert werden müssen und Maßnahmen zu ergreifen sind, die Verhaltensstörungen der Tiere vermeiden können.
Die EU-Empfehlung 2016/336 empfiehlt, dass Beschäftigungsmaterialien in der Schweinehaltung folgendermaßen beschaffen sein sollen:
1) essbar
2) kaubar
3) untersuchbar
4) beweg- und bearbeitbar